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Beitrittsbedingungen
Der jährliche Mitgliedsbetrag (EUR 30, für Studenten Eur 15) wird zum 1.1. des laufenden Jahres fällig. Alle Einnahmen werden dem gemeinnützigen Zwecke der Fördergesellschaft zugeführt.
Ist die Beitrittserklärung erfolgt, beginnt die Mitgliedschaft mit Überweisung des ersten Mitgliedsbetrages.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode des Mitgliedes, durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand oder durch Ausschluss.
Ausgeschlossen werden kann, wer in erheblichem Mass gegen die Ziele und Interessen der Gesellschaft verstösst oder mehr als 12 Monate mit der Beitrittszahlung im Rückstand ist. Der Ausschluss erfolgt nach vorheriger Aussprache durch den Vorstand mit entsprechender Begründung. Der Betroffene hat das Recht, innerhalb eines Monats schriftliche Berufung gegenüber dem Vorstand einzulegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
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Copyright: Fördergesellschaft Albrecht Daniel Thaer e.V. 2002