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Satzung der Fördergesellschaft Albrecht Daniel Thaer e.V. (gekürzt)

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Par. 2 Zweck


Zweck der Gesellschaft ist

  1. die umfassende Pflege des Thaerschen Erbes, insbesondere
    a) die Erforschung, Aufbereitung und Verbreitung seines wissenschaftlichen Werkes sowie
    der privaten und vor allem dienstlichen Schreiben von, an und über Thaer;
    b) die Herausstellung der Verbindung Thaers zu seinen Vorläufern und Schülern
    sowie die Darstellung der Wirkung seines Werkes in der Gesamtheit;
    c) die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Thaerschen
    Wirkungsstätte in Möglin;
    d) der Betrieb ständiger Ausstellungen über Thaer in Möglin;
    e) die Ausbildung eines Thaerschen Traditions- und Erbebewusstseins;
  2. die Förderung einer zukunftsorientierten Landwirtschaft, die technischen Fortschritt, Umweltschutz, wirtschaftliches Wachstum und soziale Ausgewogenheit im ländlichen Raum gleichermaßen zum Ziele hat.
  3. Zur Verwirklichung dieser Ziele
    - setzt sich die Gesellschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten energisch für den Erhalt und die Pflege der Wirkungsstätte Thaers in Möglin ein (Nr. 487 der Denkmale des Landkreises Märkisch-Oderland: Hofanlage, Gutshaus, Inspektorenhaus, Park mit Grabstätte und Büste);
    - sucht die Gesellschaft die enge Kooperation mit der Gemeinde Reichenow-Möglin und der evangelischen Kirche über die gemeinsame Nutzung von Gemeindezentrum und Kirche auf vertraglicher Basis;
    - betreibt die Gesellschaft der Persönlichkeit Thaers und seinem Gesamtwerk in der Verbindung mit seinen Vorläufern und Schülern sowie seiner Wirkung auf die Nachzeit gewidmete Ausstellungen in Möglin;
    - arbeitet die Gesellschaft am Aufbau einer spezifischen Thaer-Bibliothek und eines entsprechenden Archivs;
    - nimmt die Gesellschaft Einfluss auf die Herausgabe von neu bearbeiteten Nachauflagen aus Thaers publizistischem Werk;
    - organisiert die Gesellschaft die Zusammenarbeit mit entsprechenden kulturellen, wissenschaftlichen und Hochschul-Einrichtungen;
    - setzt sich die Gesellschaft für die Förderung durch die zuständigen Stellen des Bundes und des Landes Brandenburg ein.
  4. Dazu wird die Gesellschaft möglichst viele Mitglieder und Förderer zu gewinnen suchen, zweckentsprechende Veranstaltungen und andere Maßnahmen durchführen, wie z.B. die Herausgabe von Veröffentlichungen und die Organisierung von Vorträgen, und in angemessenem Umfang hauptamtlich Tätige beschäftigen [...]

 

Par. 3 Gemeinnützigkeit

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch zweckentfremdete Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. [...]